EIGENTUMSWOHNUNG UND MONATSBUDGET

Hausgeld in Berlin: Was zusätzlich zur Kreditrate zählt.

Für den Wohnungskauf ist nicht allein die Finanzierungsrate entscheidend. Die laufenden Zahlungen an die Wohnungseigentümergemeinschaft gehören in Ihr Haushaltsbudget.

WEG-Ordner und Unterlagen zur Eigentümergemeinschaft

Was ist im Hausgeld enthalten?

Das Hausgeld ist die regelmäßige Vorauszahlung von Wohnungseigentümern an die Gemeinschaft. Laut Wirtschaftsplan umfasst es typischerweise Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten sowie Zuführungen zur Erhaltungsrücklage. Welche Posten enthalten sind, ergibt sich aus den Unterlagen der konkreten WEG.

Wie unterscheiden sich Hausgeld und Erhaltungsrücklage?

Hausgeld bezeichnet die laufende Zahlung; die Erhaltungsrücklage ist ein gemeinschaftlich angespartes Vermögen für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Die Rücklagenzuführung kann Bestandteil des Hausgelds sein. Eigentümer sollten zusätzlich eigene Mittel für Reparaturen innerhalb ihrer Wohnung vorsehen.

Beispiel: Kreditrate und Hausgeld zusammenrechnen

Angenommene Kreditrate

1.600 € monatlich. Reine Modellannahme, kein geprüftes Bankangebot.

Angenommenes Hausgeld

320 € monatlich. Objektabhängig, keine Berlin-Durchschnittsangabe.

Die laufende Summe beträgt im Beispiel 1.920 € monatlich. Hinzu kommen individuell zu tragende Kosten wie Strom, gegebenenfalls nicht im Hausgeld enthaltene Positionen, eigene Instandhaltung und mögliche Sonderumlagen. Prüfen Sie Doppelzählungen im Wirtschaftsplan.

Welche Unterlagen zeigen die laufenden WEG-Kosten?

  1. Aktueller Wirtschaftsplan mit Einzelwirtschaftsplan der Wohnung.
  2. Letzte Jahresabrechnung und gegebenenfalls beschlossene Nachschüsse.
  3. Aktueller Stand der Erhaltungsrücklage.
  4. Protokolle und Beschlusssammlung zu Instandsetzungen und Sonderumlagen.
  5. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung zur Kostenverteilung.

Warum kann eine Sonderumlage wichtig werden?

Reichen vorhandene Mittel nicht aus, kann eine Eigentümergemeinschaft weitere Zahlungen beschließen. Höhe, Fälligkeit und Verteilung hängen von konkreten Beschlüssen und Regelungen ab. Ein Beispielbetrag von 6.000 € wäre eine zusätzliche einmalige Belastung, keine regelmäßige Hausgeldzahlung.

So prüfen Sie das Hausgeld vor dem Kauf

Vergleichen Sie Ihre monatliche Belastung mit dem tatsächlich beschlossenen Wirtschaftsplan und lassen Sie offene technische oder rechtliche Fragen bei Bedarf fachlich prüfen. Eine Finanzierungsvermittlung ersetzt weder Rechtsberatung noch Bausubstanzprüfung.

Zum WEG-Unterlagen-Leitfaden · Monatliche Belastung berechnen · Kaufnebenkosten in Berlin

Quellen und Transparenz

Redaktioneller Stand: 13.10.2026. Rechtliche Grundlagen: Wohnungseigentumsgesetz (WEG), insbesondere Regelungen zum Wirtschaftsplan und zur Jahresabrechnung. Rechenwerte sind frei gewählte Szenarien und keine amtliche Berliner Statistik.

IHR NÄCHSTER SCHRITT

Hausgeld und Finanzierung gemeinsam einschätzen.

Ein kurzer Erstkontakt genügt. Beratung und Vermittlung erfolgen ohne gesondertes Honorar.

Jetzt kostenlos vergleichen